RENTE

 

Junge Frauen und alte Beamte

Witwen, die Beamte erst im Ruhestand heiraten, müssen drastische Kürzungen hinnehmen und sich zudem eigene Einkünfte anrechnen lassen, so das Verwaltungsgericht Lüneburg, 1 A 159/04.
 

 

2007

 

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