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"Zur Postulationsfähigkeit ab dem 01.01.2000" (LINK)

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Werner Zehentmeier

Rechtsanwalt

Rennweg 61

90489 Nürnberg

Postfach 210230

90120 Nürnberg

Tel: + 49 911 37650800

Fax: + 4991137650809

www.zehentmeier.de

rechtsanwalt@zehentmeier.de

Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland, Titel erhalten in Bayern

I

USt-IdNr.: DE155271977

Die Berufsbezeichnung  Rechtsanwalt wurde erworben in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt unter anderem

die BRAGO - Erläuterung hier - sowie die Berufsordnung  jeweiliger Fassung. Link zu einem Kostenrechner etc.. Ab 01.07.2004 gilt das RVG.

Ich bin zugehörig der Rechtsanwaltskammer Nürnberg,

RA-Kammer Nürnberg, Fürther Str. 115,90429 Nürnberg

und Mitglied in Deutschen Anwaltsverein

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, die BRAGO und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft"

Angaben gemäß § 6 TDG : BRAO , BORA , FAO , Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

ab 1.1.2003:

Berufsordnung, BORA (Stand: 01.01.2003)

Fachanwaltsordnung, FAO (Stand: 01.01.2003)  
Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO  
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, BRAGO

Es wurde die BRAGO zum 1. 7. 2004 vom RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgelöst    u Gesetzestext

 
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (Stand: 01.11.2001)  
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland, EuRAG (Stand: 09.03.2000)

Zuständige Kammer:

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg
Postfach 38 52
90019 Nürnberg
Telefon: 0911/926 33 -0
Telefax: 0911/926 33 -33
E-Mail:
info@rak-nbg.de

Meine Haftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs AG, Dieselstr. 8 in 85774 Unterföhring, Telefon: 089 9900 3184, Telefax: 0180 2 400 102: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Hier: VN: GHV70/0457/7023278/067.
 Räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland. Weiteres auf Anfrage.

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Gebühren

Berufsregeln und Rechtsprechung finden sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin

Die Rechts-Links der BRAK  

Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
(Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)

Fotos von Nürnberg

  • Gütestelle gem. Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchlG

  • Anwaltsbriefbögen mit Hinweis „Zugelassen bei .......“  

    Durch das „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ vom 26.03.07 (BGBl I 2007, 358 ff.), das seit 01.06.07 in Kraft ist, entfällt jegliche Zulassung bei einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Zulassung beim Bundesgerichtshof. Auch beim OLG kann also der von der Rechtsanwaltskammer zur Anwaltschaft zugelassene Kollege bzw. die Kollegin ohne weitere Zulassung sofort auftreten und ist dort postulationsfähig. Da es also keine „Zulassung“ zu einem OLG mehr gibt, sind Hinweise auf dem Briefbogen oder in anderen Kanzleidokumenten auf eine „Zulassung beim OLG“ unzutreffend und damit wettbewerbsrechtlich unter Umständen bedenklich. Viele Rechtsanwälte möchten aber zumindest in der Übergangszeit, bis sich die allgemeine Postulationsfähigkeit aller Rechtsanwälte bei allen Oberlandesgerichten in Deutschland auch beim Publikum herumgesprochen hat, auf diese Erweiterung des Aktionsradius der Anwälte hinweisen. Ob solche Hinweise zulässig sind und was dabei nach dem gegenwärtigen Meinungsstand zu beachten sein soll, finden Sie in der angehängten Übersicht „Hinweise auf Postulationsfähigkeit“.

    Neu: LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 05.03.2008, Az. 3 O 233/08)

 

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