2007

 

  • Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben nach
    unerbetener E-Mail-Werbung?
    (BGH, Urteil vom 12.12.2006, VI ZR 188/05)
  • Sportwetten

2008

  • LG Bochum: Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch unwirksame AGB-Klauseln (Urteil vom 08.07.2008 - 13 O 128/05)
    Bei Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) liegen auch die Voraussetzungen des § 3 UWG vor, wenn die Verbraucher in unzulässiger Weise benachteiligt werden. Dies ist der Fall, wenn die AGB geeignet, sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Durch die streitgegenständlichen AGB können die Kunden davon abgehalten werden, berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Aus Laiensicht schließen die AGB die Haftung des Verwenders eindeutig aus, obwohl gesetzliche Ansprüche bestehen. Die potentielle Abschreckwirkung auf Kunden, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, bedeutet für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil, da er in seiner Kalkulation niedrigere Kosten für berechtigte Reklamationen berücksichtigen muss. Dies kann sich zum Nachteil der Mitbewerber auf die Preisgestaltung auswirken.
    http://www.jurpc.de/rechtspr/20080127.htm

  •  

 

Home   2010   2009   2008  2007   2006   2005    2004      Datenschutz   Impressum             © RA Zehentmeier