Verkehrsrecht 2003

2 0 0 4

2 0 0 5

  • Mittelgebühr

  • Restwerteregress und Versichererverhalten

  • merkantilen Minderwert

  • Schadensersatzansprüche nach dem NATO-Truppenstatut

  • AG Velbert: Verwaltungsgebühr für Ermittlungsakte ist von Haftpflichtversicherung zu erstatten

    Versicherungen behaupten gerne, dass die Einsicht in die Ermittlungsakte zur Rechtsverfolgung nur dann erforderlich und die Kosten auch nur dann zu von ihr zu erstatten seien, wenn Streit über den Unfallhergang besteht. Das AG Velbert hat demgegenüber in seinem Urteil vom 04. Mai 2005, Az: 13 C 576/04, festgestellt, dass die Anforderung der Bußgeldakte gleichzeitig mit der Anmeldung des Schadens kein vorwerfbares Verhalten darstellt. Es liege vielmehr im Interesse der schnellstmöglichen Schadenregulierung, umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Zum Urteil:
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2005_punkt4.pdf (PDF-Datei, 124 KB)
     

  • Autofahrer kann gegen ausländischen Kfz-Versicherer in Deutschland klagen

    Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 12. September 2005, Az: 16 U 36/05, entschieden, dass ein deutscher Unfallgeschädigter den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, vor deutschen Gerichten verklagen kann. Dies gehe u.a. aus der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie der EU (Richtlinie 2005/14/EG, PDF-Datei) vom 11. Mai 2005 hervor. Zum Urteil:
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2005_punkt1.pdf (PDF-Datei, 226 KB)
     

  • Führerschein weg ?

2006

 

BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
17.11.2005
3 C 54.04

Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nach Versagung oder Entziehung einer inländischen Fahrerlaubnis; Zuerkennung des Rechts, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen

1. Ist eine Fahrerlaubnis im Inland entzogen oder bestandskräftig versagt worden, so schließt § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bzw. § 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfzV das Recht, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen, für alle Fahrerlaubnisklassen aus.

2. Wird dem Betroffenen nach Entziehung oder Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis gemäß § 28 Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 4 IntKfzV in den Klassen, die Gegenstand der Entziehung oder Versagung waren, das Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland zuerkannt, so bedarf es für das Gebrauchmachen von ausländischen Fahrerlaubnissen anderer Klassen keiner weiteren Zuerkennungsentscheidung.

3. Es bleibt offen, inwieweit diese Regelungen mit Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 4 Richtlinie 91/439/EWG vereinbar sind.

FeV § 28 Abs. 4
FeV § 28 Abs. 5
IntKfzV § 4 Abs. 3
IntKfzV § 4 Abs. 4
Richtlinie 91/439 EWG Art. 1 Abs. 2
Richtlinie 91/439 EWG Art. 8 Abs. 4
 


LG Bad Kreuznach
07.03.2001
3 O 308/00

Schmerzensgeldbemessung bei sofortiger Bewusstlosigkeit am Unfallort und Tod nach 8 Tagen, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben
 


Am 01. Mai 2006 treten die in der 40. Verordnung zur Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften enthaltenen Verschärfungen der Bußgeldkatalogverordnung in Kraft. Unter anderem werden die Regelbußgelder wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes deutlich angehoben. In Kraft tritt auch die in § 2 Abs. 3a StVO neue Fassung enthaltene Verpflichtung die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen. Zum Verordnungstext: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s3716.pdf
 


06/2006
02. Juni 2006



1. EuGH: Anerkennung von EU-Führerscheinen

Der EuGH hat am 06. April 2006 in der Rechtssache C-227/05 entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land anerkennen muss wenn ein Verkehrssünder sie nach Ablauf der Sperrfrist erworben hat. Der Betroffene hatte im Jahr 2002 an seinem Wohnsitz in Österreich einen neuen Führerschein gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war die 1996 in Deutschland gegen ihn verhängte Sperrfrist von 18 Monaten abgelaufen. Bei einer derartigen Sachlage müsse die Fahrerlaubnis auch ohne Untersuchung der Fahreignung umgeschrieben werden, so der EuGH. Zum Beschluss:
http://europa.eu.int/jurisp/cgi-bin/...



2. AG Frankenthal (Pfalz): Terminsgebühr auch ohne anhängiges Verfahren

Das AG Frankenthal (Pfalz) hat in einem Urteil vom 15 Mai 2006 - 3c C 372/05 - entschieden, dass eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG die Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens nicht zwingend voraussetzt. Auch eine Besprechung, die der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens dient, könne die Terminsgebühr zum entstehen bringen. Vorraussetzung sei aber, dass Klageauftrag erteilt ist, und die außergerichtlichen Verhandlungen zum Ende oder zum Erliegen gekommen sind. Zum Urteil:
http://verkehrsanwaelte.de/news/news06_2006_punkt2.pdf (PDF-Datei, 340 KB)



3. Bundesverfassungsgericht: Strafbarkeit von Tachomanipulation erfasst nicht das Bereitstellen von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. Mai 2006 - 2 BvR 1589/05 - entschieden, dass die Strafbarkeit von Tachomanipulation nach § 22b StVG nicht das Bereitstellen von Software erfasst, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient. Die unmittelbar gegen die Norm erhobene Verfassungsbeschwerde eines Herstellers wurde deswegen mangels Rechtsverletzung nicht zur Entscheidung angenommen. Zum Beschluss: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-039.html
 


2007

 

  • BGH: Unfallersatz- oder Normaltarif

  • Sachverständigenkosten

  • Gebühren 1,8

  • Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens trotz Bagatellschaden

  • Geschäftsgebühr von 1,6 gerechtfertigt

  • Angemessenheit einer Geschäftsgebühr über 1,3

  • Unfallersatztarif - Aufklärungspflicht

  • Zur Schätzung der erforderlichen Herstellungskosten nach den Tabellen zur Nutzungsausfallentschädigung bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu einem Unfallersatztarif.
    BGH, Urteil vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06

  • Zur Aufklärungspflicht des Vermieters bei Vermietung eines Unfallersatzfahrzeuges (im Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618).
    BGH, Urteil vom 27. Juni 2007 - XII ZR 53/05

  • Verurteilung der HUK-Coburg im Hinblick auf zu Unrecht gekürzte Gutachter-und Anwaltskosten:
    Das Amtsgericht München hat durch Urteil vom 17. Oktober 2007 - Az: 331 C 20975/07 - entschieden, dass die HUK-Coburg die Kosten eines Sachverständigengutachtens übernehmen muss, da diese nicht unangemessen hoch seien. Auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe einer 1,5 Gebühr sind nach Auffassung des Gerichts angemessen, da aufgrund der Verständigungsprobleme der Sohn des Klägers immer wieder einbezogen werden musste und die Kommunikation zwischen dem klägerischen Anwalt und der Mandantschaft sich aufgrund der Sprachprobleme als äußerst schwierig erwies.

    Die Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt, dass es sich lohnt, gegen die Abrechnungspraxis der HUK-Coburg gerichtlich vorzugehen, denn diese nimmt nicht selten nach Zustellung des Mahnbescheides oder nach Anspruchsbegründung im streitigen Verfahren eine vollständige Regulierung vor.

  • Stellungnahme der physikalisch-technischen Bundesanstalt Braunschweig zum Charaktergenerator mit Zeiteinblendung für Videokamera CG-P 50E vom 26.10.2007

    Die physikalisch-technische Bundesanstalt Braunschweig, hat die  informiert, dass am 26.10.2007 ein Nachtrag zur Zulassung erteilt worden ist. Inhalt dieses Nachtrags ist die Genehmigung zum Einsatz des Charaktergenerators in einer erweiterten Gerätekombination (mit Bildmischer für eine Zusatzkamera) mit langen Videoanschlusskabeln.

  • Stellungnahme der physikalisch-technischen Bundesanstalt Braunschweig zu grundlegenden Regelungen bei Videonachfahrsystemen in Einsatzfahrzeugen, die mit einem CAN-BUS ausgestattet sind

    Die PTB Braunschweig hat ihre Stellungnahmen zu grundlegenden Regelungen bei Videonachfahrsystemen vom 18. Juli 2007 überlassen.

  •  Gerichtsverwertbarkeit von Videoabstandsmessungen mit dem Charaktergenerator vom Typ CG-P 50 E der Firma JVC

    Es wurde mitgeteilt, dass aufgrund einer Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren seit einigen Wochen in Bayern keine Abstandsmessungen mehr durchgeführt werden. Die Präsidien der bayerischen Polizei und die Zentrale VOWi-Stelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt wurden vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren gebeten, bis zur Erfüllung der Forderungen an die neue innerstaatliche Bauartzulassung der physikalisch-technischen Bundesanstalt in Braunschweig vom 5. Juli 2007 (Kabellänger >3m - gültig für die Messkamera u.a.) von mobilen Brückenabstandsmessungen abzusehen. Im Übrigen wurde veranlasst, dass alle Abstandsordnungswidrigkeitenverfahren, die mit dem Charaktergenerator mit Zeiteinblendung vom Typ CG-P 50 E ab dem 5. Juli 2007 (Ausgabedatum der neuen Bauart Zulassung der PTB) festgestellt worden sind, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 OWi mit entsprechender Information des Betroffenen eingestellt werden.
     

  • Gerichtsverwertbarkeit von Videoabstandsmessungen mit dem Charaktergenerator vom Typ CG-P 50 E der Firma JVR

    Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2007 - Az: 3 Ss OWi 1386/2007 - festgestellt, dass ein Messergebnis, das vor dem 05.07.2007 durch den Charaktergenerator mit Zeiteinblendung vom Typ CG-P 50 E gewonnen wurde, (materiell) richtig und damit uneingeschränkt verwertbar ist, obwohl das Messergebnis nicht im standardisierten Messverfahren festgestellt wurde. Zur Begründung seiner Entscheidung führt das OLG Bamberg aus, dass zwar bei Messungen vor dem 05.07.2007 durch den eingesetzten Charaktergenerator eine formelle Bauartzulassung ("alte" Zulassung aus dem Jahr 1988) bestand, jedoch bei diesen Messungen im Zuge der "neuen" Zulassung vom 05.07.2007, die die Möglichkeit der Verwendung anderer als JVC-Kameras ausdrücklich eröffnet, die zugleich erhobene (neue) Forderung einer Kabellänge von nicht mehr als 3 Metern (von der Messkamera bis zum Charaktergenerator bzw. von diesem zum Videorekorder) durch die bayerische Polizei nicht erfüllt wurde. Aufgrund dieser, wenngleich lediglich formalen, Abweichung von den damals gültigen Zulassungsbedingungen liegt keine Messung im standardisierten Messverfahren im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung vor, sondern eine Messung "nur" nach standardisierten Bedingungen. Aus diesem Grunde wurden die im Einsatz befindlichen mobilen Abstandsmessanlagen einer messtechnischen Überprüfung zur retrospektiven Sicherstellung richtiger Messergebnisse vorgestellt. Diese Überprüfung hat ergeben, dass bei allen bei der bayerischen Polizei vor dem 05.07.2007 im Einsatz befindlichen Charaktergeneratoren die in der Eichordnung vorgeschriebene Eichfehlergrenze von 0,05 % der gemessenen Zeit vermehrt um 0.01 s bei weitem eingehalten wurde. Aufgrund dieser Überprüfungsergebnisse ist das OLG Bamberg zu dem Ergebnis gekommen, dass das Messergebnis, auch dann, wenn es nicht im standardisierten Messverfahren festgestellt wurde, richtig und damit uneingeschränkt verwertbar ist.

  • Urteil wegen "Erstattung von Gutachterkosten"

    Das Amtsgericht Groß-Gerau kommt in seiner Entscheidung vom 06.112007 - Az: 63 C 306/06 (14) - in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zu dem Ergebnis, dass ein Kraftfahrzeugsachverständiger nicht allein dadurch, dass er eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars vornimmt, die Grenzen der rechtlich zulässigen Preisgestaltung überschreitet. Die Honorarbefragung des BVSK hat ergeben, dass kein einziger Sachverständiger des BVSK nach Zeitaufwand abrechnet; vielmehr ist es durchgängig üblich, für die Erstellung eines Schadensgutachtens einen Pauschalbetrag zu berechnen, der als Grundhonorar bezeichnet wird und der in Abhängigkeit zu der Höhe der ermittelten Reparaturkosten netto bzw im Totalschadensfall zum Wiederbeschaffungswert brutto steht. Diese Vorgehensweise erschien dem Amtsgericht Groß-Gerau sachgerecht, so dass die Versicherung die geltend gemachten Gutachterkosten zahlen musste.

  •  

2008

Abzocker

  • Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten - Anspruch auf Erstattung der Ersatzteilzuschläge und Verbringungskosten

    Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein kommt in seinem Urteil vom 15.04.2008 - Az: 2 a C 312/07 - zu dem Ergebnis, dass bei der Feststellung der erforderlichen Reparaturkosten auch dann, wenn diese fiktiv geltend gemacht werden, die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstätte zugrunde zu legen sind. Auch die Ersatzteilzuschläge sind erstattungsfähig, da sie in Fachwerkstätten berechnet werden. Der Schadensersatzanspruch umfasst nach Auffassung des Amtsgerichts Ludwigshafen auch bei fiktiver Schadensberechnung die Verbringungskosten, da diese in der Regel anfallen und somit zum erforderlichen Wiederherstellungsaufwand zählen.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news13_2008_punkt1.pdf

  •  Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten

    Das Amtsgericht Darmstadt vertritt in seinem Urteil vom 14. April 2008 - Geschäftsnummer: 308 C 133/07 - die Auffassung, dass auch bei fiktiver Abrechnung ein Anspruch auf Schadenersatz bezüglich der fiktiven Reparaturkosten auf der Grundlage der durchschnittlichen markengebundenen Verrechnungslöhne besteht. Das Amtsgericht Darmstadt beruft sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.06.2007, Az: 6 S 55/07, wonach generell nur markengebundene Vertragswerkstätten als gleichwertig anzusehen sind, da die Mitarbeiter einer markengebundenen Werkstatt allgemein als spezialisiert auf Fahrzeuge der konkret vertretenen Marke gelten und diesbezüglich auch als besonders erfahren angesehen werden, so dass sich der Geschädigte nicht auf die Reparaturmöglichkeit in einer sonstigen Fachwerkstatt verweisen lassen muss.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news13_2008_punkt2.pdf

  • Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann bei Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffälige Kraftfahrer entfallen

    Das Amtsgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 31. August 2007 - Az: 113 Cs-110 Js 2148/07-(501/07) - entschieden, dass ein Angeklagter, der zum Zeitpunkt der Tat 2,12 Promille Alkohol im Blut hatte und damit fahruntüchtig war, trotz der Verwirklichung des Regelbeispieles des § 69 Abs. 2 Ziff. 2 StGB zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht mit der erforderlichen Gewissheit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen war. Das Gericht hat im Rahmen der Gefahrenprognose insbesondere den Umstand berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits vor der gerichtlichen Entscheidung begonnen hat, regelmäßig an einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme bei der IVT-Hö teilzunehmen. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist von der Staatsanwaltschaft mit einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung angefochten worden. Das Landgericht Düsseldorf hat die erstinstanzliche Entscheidung am 11. April 2008 bestätigt und die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen.
     

    http://verkehrsanwaelte.de/news/news12_2008_punkt1.pdf


  • Erstattung von Sachverständigenkosten

    Nach einem Urteil des Amtsgericht Limburg - Geschäftsnummer: 4 C 1066/07(11) - sind dem Geschädigten die Sachverständigenkosten zu erstatten, da sie Ausfluss seines anerkennenswerten Rechtsverfolgungsinteresses sind. Der Geschädigte darf sich zur Feststellung seines Schadens (zumindest bei einer Schadenshöhe von rund 4.615 EUR) eines Sachverständigen bedienen. Hierbei ist er nach Auffassung des Amtsgerichts Limburg regelmäßig nicht verpflichtet, sich nach dem "günstigsten" Sachverständigen zu erkundigen, wobei das Amtsgericht ausdrücklich darauf hinweist, dass der Sachverständige nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten im Sinne des § 254 bzw. 278 BGB ist.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news12_2008_punkt2.pdf

  • Ersatz des Nutzungsausfallschadens bei ungeklärtem Versicherungsschutz des unfallgegnerischen Fahrzeugs

    Das Amtsgericht Wolfsburg hat durch Urteil vom 15.08.2007 - Geschäftsnummer 10 C 111/07(III) - entschieden, dass dem Geschädigten auch für den Zeitraum, den er benötigt, um die Frage zu klären, ob das gegnerische Unfallfahrzeug haftpflichtversichert ist, der Nutzungsausfallschaden zu ersetzen ist. Im zugrunde liegenden Fall konnte erst nach Ablauf von 56 Tagen geklärt werden, ob für das unfallgegnerische polnische Fahrzeug Versicherungsschutz besteht. Nach Auffassung des Amtsgerichts war dem Geschädigten nicht zuzumuten, hinsichtlich der Reparatur in Vorleistung zu treten, um anschließend möglicherweise eine wenig erfolgversprechende Durchsetzung seiner Ansprüche in Polen zu versuchen.
     
    Das Landgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 21.12.2007 - Geschäftsnummer: 2 S 361/07(064) - die Absicht mitgeteilt, die vom Deutschen Büro Grüne Karte e.V. gegen das Urteil eingelegte Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Das Landgericht Braunschweig führt zur Begründung aus, dass der Geschädigte ernsthaft damit rechnen musste, dass der ihm entstandene Schaden mangels Versicherungsschutzes des Unfallgegners nicht reguliert werden würde, so dass er nicht gehalten war, eine Notreparatur in Auftrag zu geben oder zur Durchführung der Reparatur eine Kredit aufzunehmen.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news12_2008_punkt3.pdf

  • Trunkenheit im Verkehr - Führerschein

  • Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich - auch bei Fußgängern??

  • Abrechnung fiktiver Reparaturkosten - 6 monatige Weiternutzung

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 29. April 2008 - VI ZR 220/07 - seine frühere Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass der Unfallgeschädigte die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten (fiktiv) bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen kann, wenn er das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzt und zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil)reparieren lässt. Im vorliegenden Fall hatte der Geschädigte das Fahrzeug spätestens 22 Tage nach dem Unfall weiterveräußert mit der Folge, dass er nicht (fiktiv) die geschätzten Reparaturkosten, sondern nur den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen konnte. Da er in Folge der Weiterveräußerung den Restwert realisiert hatte, musste er sich diesen bei der Schadensberechnung mindernd anrechnen lassen.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news14_2008_punkt1.pdf, PDF-Datei (75 KB)

  • Ersatz der Sachverständigenkosten bei Abtretung der Honorarverbindlichkeit an den Sachverständigen

    Das Amtsgericht Bochum hat durch Urteil vom 06.03.2008 - Az: 40 C 576/07 - in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.01.2006 - NZV 2006, 546 ff. - entschieden, dass der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich der Sachverständigenkosten verlangen kann, solange für ihn als Laie nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt. Dem Geschädigten ist es vor Erteilung des Gutachtenauftrages nicht zuzumuten, Marktforschung zu betreiben. Diese Grundsätze, die im Verhältnis zwischen Geschädigten und Schädiger anzuwenden sind, gelten auch dann, wenn nicht der Geschädigte selbst, sondern der Sachverständige aus abgetretenem Recht gegen die Versicherung des Schädigers klagt. Insoweit werden nämlich Ersatzansprüche des Geschädigten geltend gemacht, die sich durch die Abtretung nicht verändern.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news14_2008_punkt2.pdf, PDF-Datei (160 KB)

  • Erstattung von Sachverständigenkosten bei Abtretung des Anspruches an den Sachverständigen

    Das Amtsgericht Bochum kommt in seinem Urteil vom 05.02.2008 - 63 C 389/07 - in Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 23.01.2007 (NJW 2007, S. 1450) zu dem Ergebnis, dass nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB verlangt werden kann. Wahrt der Geschädigte bei der Einholung des Gutachtens den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen. An dieser Beurteilung ändert sich nichts dadurch, dass der Anspruch nicht vom Geschädigten, sondern aufgrund einer Abtretung vom Sachverständigen selbst geltend gemacht wird, denn Gegenstand der Abtretung ist der Schadensersatzanspruch und nicht etwa der dem Kläger gegen den Geschädigten zustehende Werklohnanspruch.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news14_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (300 KB)

  • BGH - LG Hannover - AG Hannover
    8.4.2008
    VI ZR 49/07

    Steht ein Arbeitslosengeldempfänger infolge einer Körperverletzung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, und bezieht er statt des Arbeitslosengeldes im Sinne der §§ 117 ff. SGB III a.F. Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB III, so entsteht ihm wegen des Wegfalls seines bisherigen Anspruchs bei normativer Betrachtungsweise ein Erwerbsschaden. In entsprechendem Umfang geht sein Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1, Abs. 10 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit über (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 90, 334).

    SGB III § 126
    SGB X § 116 Abs. 1


    Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
    http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=23623

  • Thüringer OLG - LG Erfurt
    09.04.2008
    4 U 770/06

    Ersetzungsbefugnis des Geschädigten und Restwert (eines total beschädigten Kfz)

    1. Im Totalschadensfall gilt, wenn der Geschädigte von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht, eine sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung. Das bedeutet, dass der Geschädigte im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung

    seiner individuellen Erkenntnisund Einflussmöglichkeiten bei der Ersatzbeschaffung (eines Fahrzeugs) das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten muss.

    2. Ein Geschädigter ist - bei Hinzuziehung eines Kfz-Sachverständigen - dann grundsätzlich aber nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für (spezialisierte) Restwertaufkäufer im Internet abzufragen, wenn er die Veräußerung (des total beschädigten Fahrzeugs) zu demjenigen Preis vornimmt, den der von ihm eingeschaltete Sachverständige auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.

    3. Der in dem Gutachten vom Sachverständigen ermittelte (Rest-)Wert bildet in aller Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung des Betrages, in dessen Höhe dem Geschädigten kein Vermögensnachteil entstanden ist.

    4. Etwas andere gilt nur dann, wenn den Geschädigten bei der Auswahl des Sachverständigen ein Verschulden zur Last fällt oder aus sonstigen Gründen Veranlassung besteht, dem Gutachten zu misstrauen.

    5. Diese (vorgenannten) Grundsätze gelten auch für einen Kläger - wie hier - wenn er sich nicht selbst gewerblich mit der Verwertung beschädigter Fahrzeuge befasst.

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 1


    Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
    http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=23584

  • OVG Rheinland-Pfalz - VG Koblenz
    15.04.2008
    10 B 10206/08.OVG

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punktsystem; Punktestand; Reduzierung; Punkteabzug; Sich-Ergeben; Punkteabbau; Tilgung; Wiederholung; erneute Maßnahme; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip

    1. Die in § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVG bestimmten Maßnahmen sind erneut zu ergreifen, wenn sich die vorausgesetzten Punktstände zum wiederholten Mal durch das Hinzutreten weiterer Punkte ergeben.

    2. Werden die maßgeblichen Punktestände dagegen von oben durch einen Abbau von Punkten infolge Tilgung oder gemäß § 4 Abs. 4 StVG abermals erreicht, bedarf es keiner erneuten Durchführung der Maßnahme auf der betreffenden Stufe.

    3. Im Falle einer Reduzierung des Punktestandes gemäß § 4 Abs. 5 StVG wird das Versäumnis der Fahrerlaubnisbehörde jedenfalls dann durch die Rückführung des Punktestandes ausgeglichen - mit der Folge keiner weiteren Punktereduzierung nach dieser Bestimmung bei erneutem Punkteanstieg -, wenn lediglich die wegen eines Punkterabatts gemäß § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen erneut notwendige Maßnahme unterblieb.

    4. Die Frage, ob im Rahmen des § 4 Abs. 3 bis 5 StVG das sog. Tattagprinzip oder das sog. Rechtskraftprinzip gilt, bedarf noch keiner abschließenden Entscheidung.

    StVG § 4


    Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
    http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=verwaltungsrecht&nr=12235

     

    Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten

    Das Amtsgericht Augsburg hat in seinem Urteil vom 16.04.2008 - Geschäftszeichen: 74 C 5230/07 - entschieden, dass der Geschädigte nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er bei Abrechnung auf Gutachtenbasis seinem Anspruch die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legt. Er muss sich nicht darauf verweisen lassen, sein Fahrzeug in einer nicht markengebundenen Fachwerkstätte kostengünstiger reparieren zu lassen. Es ist ihm nach Auffassung des Amtsgerichts Augsburg auch nicht zuzumuten, diesbezüglich einen Ermittlungsaufwand dahingehend zu führen, welches in seinem Umkreis die kostengünstigste Fachwerkstätte ist.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news15_2008_punkt1.pdf, PDF-Datei (220 KB)



    2. Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten

    Auch in dieser ausführlich begründeten Entscheidung - Geschäftszeichen: 13 C 1145/08 - kommt das Amtsgericht Augsburg zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte bei der fiktiven Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis berechtigt ist, die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt in Rechnung zu stellen.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news15_2008_punkt2.pdf, PDF-Datei (310 KB)



    3. Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten

    Das Amtsgericht Lahnstein führt in seinem Urteil vom 16.05.2008 - Az: 2 C 65/08 - gleichfalls aus, dass der Geschädigte grundsätzlich Anspruch darauf hat, dass sein Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert wird. Die Verbringungskosten sind auch bei einer auf Gutachtenbasis basierenden fiktiven Abrechnung zu erstatten.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news15_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (150 KB)



    Erstattung der Reparaturkosten bei 130 %-Fall bei nachgewiesener Reparatur vor Ablauf der 6-Monatsfrist

    Das Amtsgericht Leverkusen vertritt in seinem Urteil vom 29.04.2008 - Az: 21 C 15/08 - unter Berufung auf den Beschluss des OLG Celle vom 22. Januar 2008 - Az: 5 W 107/07 (vgl. Newsletter 04/2008 vom 29.01.2008) - die Auffassung, dass der Geschädigte mit der tatsächlich durchgeführten ordnungsgemäßen und vollständigen Reparatur des Unfallschadens hinreichend Nachweis seines Willens auf Weiterbenutzung bewiesen hat, so dass der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten vor Ablauf der 6-Monatsfrist fällig ist und erstattet werden muss.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news15_2008_punkt4.pdf, PDF-Datei (570 KB)

    Haftpflichtversicherung muss die Anwaltsgebühren für die Einholung einer Deckungsschutzzusage bei der Rechtsschutzversicherung des Klägers zur Führung eines Schadensersatzprozesses gegen ihren Versicherungsnehmer erstatten

    Das Amtsgericht Karlsruhe vertritt in seinem Urteil vom 10.06.2008 - Geschäftsnummer 5 C 185/08 - die Auffassung, dass der eintrittspflichtige, gegnerische Haftpflichtversicherer dem Geschädigten die geltend gemachten Anwaltsgebühren für die Einholung einer Deckungsschutzzusage bei seiner Rechtsschutzversicherung zur Führung eines Schadensersatzprozesses gegen den Versicherungsnehmer des Haftpflichtversicherers erstatten muss, wenn er die Regulierung des Unfallschadens abgelehnt hat.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2008_punkt2.pdf, PDF-Datei (170 KB)



    Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten

    Das Landgericht Göttingen hat durch Urteil vom 04.06.2008 - Geschäftsnummer: 5 S 5/08 - unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Göttingen entschieden, dass auch bei einer fiktiven Kostenabrechnung auf Gutachtenbasis der Geschädigte den Ersatz von Reparaturkosten, die bei der Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entstanden wären, verlangen kann. Nach Ansicht des LG Göttingen ist vor dem Hintergrund der Dispositionsfreiheit des Geschädigten nicht einzusehen, wieso der erforderliche Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGH variieren soll, je nachdem, ob der Geschädigte Ersatz einer konkret durchgeführten Reparatur oder den Wertersatz von auf dieser Basis berechneten Reparaturkosten verlangt. Das Landgericht Göttingen hat die Revision zugelassen, so dass abzuwarten bleibt, ob die beklagte Versicherung die Gelegenheit in die Revision zu gehen nutzen wird, um dem BGH die Möglichkeit zu geben, einen solchen Sachverhalt konkret zu entscheiden.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (390 KB)
     

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann bei Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer entfallen

    In Ergänzung zu Punkt 1 des Newsletters 12/2008, in dem das die erstinstanzliche Entscheidung bestätigende Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11. April 2008 angeführt wird, finden Sie hier diese ausführlich begründete Entscheidung. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, da die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2008_punkt4.pdf, PDF-Datei (470 KB)


    Angemessenheit einer 2,5 Geschäftsgebühr n. Nr. 2400 VV-RVG
                
    Das Amtsgericht Mannheim kommt in seinem Urteil vom 27.08.2008 - Geschäftsnummer: 14 C 138/08 - zu dem Ergebnis, dass der Ansatz der Höchstgebühr von 2,5 für die außergerichtliche Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV-RVG dann angemessen ist, wenn es sich aufgrund stärksten Personenschadens um einen extremen Lebenseinschnitt handelt, Heilungskomplikationen mit Dauerschaden vorliegen, eine weit überdurchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit von 24 Stunden vorliegt, es sich um eine überlange Bearbeitungszeit über knapp 12 Monate hinweg mit der Notwendigkeit wiederholten Einarbeitens handelt, der Haftpflichtversicherer nicht reguliert, der Haftungsgrund streitig ist und Spezialkenntnisse erforderlich sind.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news20_2008_punkt1.pdf

    Angemessenheit von Stundenverrechnungssätzen einer Vertragswerkstatt

    Das Amtsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 21.08.2008 - Geschäftsnummer: 50A C 150/08 - entschieden, dass der Geschädigte sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht auf die Reparaturmöglichkeit zu geringeren Stundensätzen in einer No-Name-Werkstatt verweisen lassen muss. Es liegt in der Dispositionsfreiheit und Entscheidungsautonomie des Geschädigten, bei wem er eine Reparatur ausführen lassen will. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dem Geschädigten insoweit keine Vorschriften machen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein relativ neues und hochwertiges Auto handelt. Diese Grundsätze gelten nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg auch im Falle der fiktiven Abrechnung.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news20_2008_punkt2.pdf

    Ersatz der in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis
                
    Das Amtsgericht Hamburg-Altona vertritt in seinem Urteil vom 20.12.2007 - Geschäftsnummer: 316 C 299/07 - die Auffassung, dass sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der auf Gutachtenbasis abrechnen will, nicht darauf verweisen lassen muss, dass die gegnerische Versicherung ihm eine konkrete Fachwerkstatt nennt, in der er die Reparatur seines Kraftfahrzeugs zu einem günstigeren Preis hätte durchführen können. Das ausführlich begründete Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona finden Sie hier:
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news20_2008_punkt3-1.pdf und http://verkehrsanwaelte.de/news/news20_2008_punkt3-2.pdf

     

    Erstattung von Sachverständigenkosten
                
    Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 22.08.2008 - Az: 19 S 6418/08 - entschieden, dass Sachverständigenkosten dann erstattungsfähig sind, wenn sich Grundhonorar und Nebenkosten insgesamt noch im Rahmen der BVSK-Tabelle 2005/2006 unter Einhaltung des als HB-III-Wert "ausgewiesenen Gebührenkorridors" bewegen. Damit ist das LG München I der BGH-Rechtsprechung dahingehend gefolgt, dass - entgegen der weiterhin praktizierten Kürzungspraxis von Teilen der Versicherungswirtschaft - eine an der Schadenshöhe orientierte Abrechnung des Gutachterhonorars grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news21_2008_punkt1.pdf, PDF-Datei (1,3 MB)



    Gebührenstufe des in der Bußgeldvorschrift angedrohten Bußgeldes ist für die Verteidigervergütung zugrunde zu legen

    Das Amtsgericht Stuttgart kommt in seinem Urteil vom 14.08.2008 - Az: 1 C 3415/08 - zu dem Ergebnis, dass, wenn in einem verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren eine Geldbuße nicht festgesetzt wird oder nur eine Verwarnung ausgesprochen wird, der Abrechnung der Verteidigervergütung die Gebührenstufe des in der Bußgeldvorschrift angedrohten Bußgeldes zugrunde zu legen ist. Nach Meinung des Gerichts folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorbemerkung 5.1 Abs. 2 Satz 2 VV-RVG, dass die in der konkreten Bußgeldvorschrift (nur) angedrohte Geldbuße zugrunde zu legen ist, sofern eine Geldbuße noch nicht festgesetzt ist. Dies muss nach Ansicht des AG Stuttgart nach dem klaren Willen des Gesetzgebers auch für den Fall gelten, dass eine Geldbuße nicht festgesetzt und statt dessen nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news21_2008_punkt2.pdf, PDF-Datei (220 KB)



    Alleinige Haftung des erwachsenen Radfahrers, der einen Gehweg entgegen der vorgegebenen Richtung benutzt, bei Zusammenstoß mit dem auf die Vorfahrtsstraße einbiegenden Pkw
                
    Das Amtsgericht Hildesheim vertritt in seinem Urteil vom 25.07.2008 - Geschäftsnummer 40 C 21/08 - die Auffassung, dass eine erwachsene Radfahrerin, die den Gehweg entgegen der vorgegebenen Richtung mit ihrem Fahrrad benutzt, in solcher Art und Weise verkehrswidrig handelt, dass ihr ein Alleinverschulden an einem hierdurch verursachten Unfall zur Last zu legen ist.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news21_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (310 KB)

    Einklagbares Recht des Geschädigten auf fristgerechte Erklärung der Versicherung nach § 3a PflVersG

    Das Amtsgericht Berlin-Mitte kommt in seinem Beschluss vom 25.02.2008 - Geschäftszeichen 113 C 3195/07 - zu dem Ergebnis, dass ein einklagbares Recht des Geschädigten auf eine fristgerechte Erklärung der Versicherung besteht. Nach § 3a PflVersG muss die Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Anspruchsschreiben ein Regulierungsangebot vorlegen oder begründet ablehnen. Tut sie dies nicht, hat der Geschädigte ein schutzwürdiges und damit einklagbares Interesse an einem mit Gründen versehenen Bescheid der Versicherung. Es gibt keine Möglichkeit für die Versicherung, diese Frist zu verlängern. Das Amtsgericht Berlin-Mitte begründet seine Auffassung damit, dass die Bescheidungspflicht der Versicherung maßgeblich dazu dient, vor einem Gerichtsprozess einzuschätzen, worauf man sich einzurichten hat und damit auch dazu, überhaupt die Erfolgsaussichten eines Prozesses zu prüfen. Es ist zu hoffen, dass das Regulierungsverhalten der Versicherungen durch diese Entscheidung nachhaltig positiv beeinflusst wird.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news22_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (100 KB)



    Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008 des Fraunhofer-Instituts

    Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation hat einen Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008 herausgegeben, der aufgrund einer neuen Methodik erstellt worden ist. Die Studie enthält die Ergebnisse einer repräsentativen und vor allem anonymen Preiserhebung von Mietwagenpreisen. Sowohl telefonisch als auch über das Internet wurden konkrete Angebote eingeholt Insgesamt wurden ca. 85.000 Einzelpreise ausgewertet. Details und Grafiken sind unter http://mietwagenspiegel.iao.fraunhofer.de verfügbar.

     

    2010

    Newsletteranmeldung

    Verfahrenseinstellung, wenn Verkehrsverstoß durch JVC-Pillar CG-P 50 festgestellt wurde

    Das Amtsgericht Ludwigshafen hat mit Beschluss vom 07.12.2009 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes, der bei einer Brückenabstandsmessung durch JVC-Pillar CG-P 50 festgestellt worden war, im Hinblick auf die durch das Bundesverfassungsgericht aufgeworfene rechtliche Problematik eines etwaigen Beweisverwertungsverbotes eingestellt.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news01_2010_punkt1.pdf, PDF-Datei (140 KB)



    Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung - Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 20.10.2009

    Das Amtsgericht Gelsenkirchen kommt in seinem Urteil vom 27.11.2009 - 36 C 135/09 - unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 20.10.2009 zu dem Ergebnis, dass sich der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich auf die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt berufen kann. Hiervon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Schädiger dem Geschädigten eine günstigere Reparaturmöglichkeit aufweist, die für den Geschädigten mühelos erreichbar ist und in welcher der Qualitätsstandard der Reparatur der Qualität einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Dies hat der Schädiger darzulegen und ggf. zu beweisen. Im vorliegenden Fall fehlte es sowohl an der Darlegung einer konkreten Werkstatt als auch an der Darlegung der Gleichwertigkeit und der Erreichbarkeit, so dass sich der Geschädigte auf die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt berufen konnte.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news01_2010_punkt2.pdf, PDF-Datei (200 KB)



    Fälligkeit der Reparaturkosten bei der so genannten 130%-Regel

    Das Amtsgericht Rudolstadt hat in seinem Beschluss vom 03.06.2009 - 3 C 68/09 - unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 18.11.2008 entschieden, dass bei vollständiger und fachgerechter Reparatur des Fahrzeuges nicht nur der Wiederbeschaffungsaufwand, sondern auch die diesen übersteigenden und im Rahmen der 130%-Grenze bleibenden Reparaturkosten sofort fällig und durch den Schädiger zu regulieren sind. Dieser könne dem Geschädigten die über den Wiederbeschaffungsaufwand hinausgehende Regulierung bis zum Nachweis des Integritätsinteresses nicht verweigern, mithin diesen nicht zunächst auf den Ablauf und die darin bestehende Weiternutzung des Fahrzeugs über die Frist von 6 Monaten verweisen. Das legitime Interesse des Geschädigten an einer alsbaldigen Regulierung überwiege das Interesse des Versicherers an einer möglichst einfachen Abwicklung.
    Des weiteren hat das Gericht einen 20%igen Aufschlag für unfallersatzbedingte Mehrkosten vorgenommen und zusätzlich zu dem ermittelten Normaltarif Kosten für eine Vollkaskoversicherung und Winterbereifung zugesprochen.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news01_2010_punkt3.pdf, PDF-Datei (190 KB)



    Anwendbarkeit der Schwacke-Liste I

    Das Landgericht Bielefeld hat in seinem Urteil vom 09.10.2009 - Az.: 21 S 27/09 - den als "Normaltarif" bezeichneten Mietpreis in Abweichung von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung auf der Grundlage des Mittelwertes zwischen dem Wert der Schwacke-Liste und dem Wert der Fraunhofer-Liste geschätzt. Dies ist nach Ansicht der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld nach derzeitigem Sachstand die am besten geeignete Methode für eine Schadenschätzung im Rahmen des § 287 ZPO. Die ausführliche Begründung hierfür können Sie dem Urteil entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Gerichte im LG-Bezirk Bielefeld dieser Meinung anschließen werden.
    Das LG Bielefeld hat dem Geschädigten auch die Kosten der Zustellung und Abholung zugesprochen.
    Die Kosten für die Winterbereifung wurden dem Geschädigten nicht zugebilligt, da diese nach Ansicht des LG Bielefeld mit dem Grundmietpreis abgegolten sind.
    Die ersparten Eigenaufwendungen wurden in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Hamm auf 10 % geschätzt.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news20_2009_punkt2.pdf, PDF-Datei (1 MB)



    Anwendbarkeit der Schwacke-Liste II

    Das Landgericht Siegen legt in seinem Urteil vom 17.11.2009 - 1 S 49/09 - seiner Vergleichsberechnung die Schwacke-Liste 2003 unter Berücksichtigung einer Preissteigerung (7 % Inflation und 3 % Mehrwertsteuer) zugrunde, da diese gegenüber den Schwacke-Listen ab 2006 sowie der Erhebung des Fraunhofer-Instituts die am besten geeignete Vergleichsgrundlage darstellt. Die Kammer hat erhebliche Bedenken gegen die Zugrundelegung der Schwacke-Listen 2006 und 2007. Auch gegen die Erhebung des Fraunhofer-Instituts macht sie Einwände geltend. Nach Auffassung des LG Siegen können die Nachteile, die den jeweiligen Zahlenwerken anhaften, nicht dadurch aufgehoben werden, dass man aus beiden einen Mittelwert bildet, sowie dies das LG Bielefeld in der unter TOP 2 zitierten Entscheidung getan hat.
    Des weiteren hat das Gericht einen 20 %igen Aufschlag für unfallersatzbedingte Mehrkosten vorgenommen und zusätzlich zu dem ermittelten Normaltarif Kosten für eine Vollkaskoversicherung und Winterbereifung zugesprochen.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news20_2009_punkt3.pdf, PDF-Datei (960 KB)



     Anwendbarkeit der Schwacke-Liste III

    Das Amtsgericht Bad Kissingen kommt in seinem Urteil vom 02.09.2009 - Az: 71 C 195/09 zu dem Ergebnis, dass das Gericht im Rahmen von § 287 ZPO die Mietwagenkosten anhand der Schwacke-Liste ermitteln darf. Auch ein 20 %-iger Aufschlag wegen unfallspezifischer Mehrleistungen wurde als zulässig angesehen. Nach Auffassung des AG Bad Kissingen sind die Kosten der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung dem Geschädigten unabhängig vom Bestehen einer eigenen Kaskoversicherung für das verunfallte Fahrzeug zu ersetzen, wenn der Geschädigte durch die Inanspruchnahme eines werthaltigeren Mietwagens einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt ist.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news20_2009_punkt4.pdf, PDF-Datei (315 KB)



    Anwendbarkeit der Schwacke-Liste IV

    Nach einem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 17.11.2009 - Az: 3 C 1051/09 ist die Ermittlung der Mietwagenkosten auf Grundlage der Schwacke-Liste zu schätzen. Auf den ermittelten Normaltarif der Schwacke-Liste darf ein Aufschlag in Höhe von 20 % vorgenommen werden. Die Erhebung des Fraunhofer-Instituts sei nicht geeignet, Einwendungen gegen die Tarife der Schwacke-Liste zu begründen. Das Amtsgericht Schweinfurt hat dem Geschädigten auch die Kosten für Haftungsfreistellung, Winterräder und den zweiten Fahrer entsprechend der ständigen Rechtsprechung im Landgerichtsbezirk Schweinfurt zugebilligt.
    http://verkehrsanwaelte.de/news/news20_2009_punkt5.pdf, PDF-Datei (220 KB)

    VKS-Einstellung durch das AG Arnstadt

    Das Amtsgericht Arnstadt hat ein Verfahren, in dem die Messanlage VKS 3.01 benutzt wurde, im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts zur Frage der Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen im Straßenverkehr durch die Messanlage VKS 3.01 gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.

 

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