2007 Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage bestimmt sich nach dem Verkehrs-wert des zu veräußernden Wohnungs- oder Teileigentums. BGH, Beschl. v. 21. September 2006 - V ZR 28/06 - Kammergericht - LG Berlin
26.02.2007 12 W 16/07
Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs des durch unerwünschte Zusendung einer Email in seinem beruflichen Bereich Beworbenen, für den die Kommunikation mittels Email von besonderer beruflicher Bedeutung ist, kann mit 7.500 € bemessen werden.
- LG Bonn - AG Euskirchen
21.03.2007 6 T 63/07
Faxwerbung, unerwünscht, Unterlassung, Streitwert
Zum Streitwert des Unterlassungsbegehrens bezüglich unerwünschter Telefax-Werbung.
Zulassung der weiteren Beschwerde insbesondere wegen der Frage, ob bei der Streitwertbemessung nur die Umstände des konkreten Einzelfalles zu berücksichtigen, oder ob auch generalpräventive Überlegungen dabei anzustellen sind.
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