- Was sich für Patienten 2004 ändert
Im Jahr 2004 werden viele Deutsche die Gesundheitsreform im Geldbeutel zu spüren bekommen. http://portale.web.de/Wellness/Gesundheit/?msg_id=4050867 - Welcher Arzt kann mir helfen?
Ein Modellvorhaben der Krankenkassen soll die unabhängige Patientenberatung verbessern. http://www.tagesspiegel.de/wissen-forschen/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-suche.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/12.12.2003/885509.asp Quelle: Tagesspiegel - Tipps der NRZ für Patienten
- BGH - LG Krefeld - AG Krefeld
27.11.2003 III ZR 37/03
Zur Pflicht des Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten. - Patientenbeauftragter
- Eine Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung auch bei Risiken
mit einer äußerst geringen Komplikationsdichte bestehen (vgl. Senatsurteil BGHZ 144, 1, 5) - Die Selbstbestimmungsaufklärung umfaßt nach der Rechtsprechung des
erkennenden Senats auch eine ausreichende Aufklärung über die Erfolgsaussichten des beabsichtigten Eingriffs - Diabetiker
- Krebskranke - Studien-Datenbank
- Leberentzündung
- Rheumatiker
Arzneimitteldatenbank der Stiftung WarentestDie Stiftung Warentest hat die meistverordneten und meistverkauften Medikamente einer ausführlichen Bewertung unterzogen. Die Datenbank enthält Informationen zu insgesamt 9.000 Arzneimitteln. Sie stellt damit unabhängige Information über die Wirksamkeit von Medikamenten für Patientinnen und Patienten zur Verfügung, was die Transparenz im Gesundheitswesen wesentlich erhöht. Neben der Bewertung von Medikamenten und deren preiswerten Alternativen (Generika) können sich die Patienten kostenlos über die Anzeichen und Ursachen von weit über 100 Krankheitsbildern informieren und somit sinnvoll vorbeugen. 2006 - im Gesundheitswesen gibt es 2006 wieder Neuerungen. Eine Zusammenfassung liefert das Gesundheitsministerium unter: http://www.die-gesundheitsreform.de
BVerfG
9.1.2006
2 BvR 443/02
Patienten haben Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen.
Wegen der möglichen erheblichen Bedeutung der in Krankenunterlagen Unterlagen enthaltenen
Informationen für selbstbestimmte Entscheidungen des Patienten hat dieser generell
ein geschütztes Interesse daran, zu erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde,
welche Daten sich dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt.
Dies gilt in gesteigertem Maße für Informationen über die psychische Verfassung.
OLG München - LG München I 25.3.2004 1 U 3703/03
Der Kläger, ein Arzt, macht gegen die Beklagten Schadenersatzansprüche wegen behaupteter Kunstfehler bei zwei Bandscheibenoperationen geltend.
Eine unterlassene Antibiotikaprophylaxe ist, wie die Sachverständigen wiederholt und ausführlich schriftlich dargelegt haben, nicht als fehlerhaft anzusehen.
2007 Die „Agenda Patientensicherheit 2007“ und weitere Informationen zum „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ finden Sie im Internet unter http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de. 2008 Haftung des Sanitätshauses für unzureichende Sitzversorgung: Kann ein Patient aufgrund einer Querschnittslähmung nicht eigenständig seine Sitzposition verändern, ist eine angemessene Sitzversorgung von zentraler Bedeutung zur Vermeidung von Druckgeschwüren. Ein für einen solchen Patienten angemessener Sitz muß nicht nur entsprechend gepolstert, sondern auch elektrisch verstellbar sein, um durch Veränderung der Sitzkanten, der Neigung der Rücklehne oder die Gesamtposition für eine abwechselnde Druckverteilung auf die Körperstellen zu sorgen. Dazu eignet sich ein Standardsitz in einem Rollstuhl nicht, da dieser die notwendige Druckumverteilung nicht zuläßt. Da es bei einem Patienten zu Druckgeschwüren gekommen war, haftete das Sanitätshaus, was den Patienten nicht hinreichend versorgt hatte. LG Köln, Urteil vom 12.03.2008, Az. 25 O 303/06. 2009 Patienteninformationen Qualitätsgeprüfte Gesundheitsinformationen für Patienten und Laien. Ein Service der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). (mehr <http://www.patienten-information.de/> ) Artikel aus dem Bayerischen Ärzteblatt 9/2009 S. 412 (mehr <http://www.blaek.de/docs/pdf_info/BAB_0909_410_412%203.pdf> ) Patientensicherheit: Hilfreiche Hinweise der BLÄK für Klinik und Praxis CIRRNET (mehr <http://www.cirrnet.ch/> ) "Quick Alert" (mehr <http://www.cirrnet.ch/index.asp?PID=10245> ) Weitere Hinweise zum Thema Patientensicherheit finden Sie auf unserer Homepage unter Qualitätsmanagement -> Patientensicherheit <http://www.blaek.de/hauptseite.cfm?id_seite=207> - Aktuelle Informationen sowie zum Seminar der BLÄK <http://www.blaek.de/hauptseite.cfm?id_seite=235> - Patientensicherheit - Risikomanagement: Umgang mit Fehlern in Klinik und Praxis. |