2007

 

Die „Agenda Patientensicherheit 2007“ und weitere Informationen zum „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ finden Sie im Internet unter http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de.

 

 

2008

 

Haftung des Sanitätshauses für unzureichende Sitzversorgung:

 

Kann ein Patient aufgrund einer Querschnittslähmung nicht eigenständig seine Sitzposition verändern, ist eine angemessene Sitzversorgung von zentraler Bedeutung zur Vermeidung von Druckgeschwüren. Ein für einen solchen Patienten angemessener Sitz muß nicht nur entsprechend gepolstert, sondern auch elektrisch verstellbar sein, um durch Veränderung der Sitzkanten, der Neigung der Rücklehne oder die Gesamtposition für eine abwechselnde Druckverteilung auf die Körperstellen zu sorgen. Dazu eignet sich ein Standardsitz in einem Rollstuhl nicht, da dieser die notwendige Druckumverteilung nicht zuläßt. Da es bei einem Patienten zu Druckgeschwüren gekommen war, haftete das Sanitätshaus, was den Patienten nicht hinreichend versorgt hatte.

LG Köln, Urteil vom 12.03.2008, Az. 25 O 303/06.

 

 

2009

 

 

Patienteninformationen

Qualitätsgeprüfte Gesundheitsinformationen für Patienten und Laien.

Ein Service der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). (mehr <http://www.patienten-information.de/> ) Artikel aus dem Bayerischen Ärzteblatt 9/2009 S. 412 (mehr <http://www.blaek.de/docs/pdf_info/BAB_0909_410_412%203.pdf> )

 

 

 

Patientensicherheit: Hilfreiche Hinweise der BLÄK für Klinik und Praxis CIRRNET (mehr <http://www.cirrnet.ch/> ) "Quick Alert" (mehr <http://www.cirrnet.ch/index.asp?PID=10245> ) Weitere Hinweise zum Thema Patientensicherheit finden Sie auf unserer Homepage unter Qualitätsmanagement -> Patientensicherheit <http://www.blaek.de/hauptseite.cfm?id_seite=207> - Aktuelle Informationen sowie zum Seminar der BLÄK <http://www.blaek.de/hauptseite.cfm?id_seite=235>  - Patientensicherheit - Risikomanagement: Umgang mit Fehlern in Klinik und Praxis.

 

 

 

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