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Mediation in Zivil- und HAndelssachen – Amtsblatt Nachdem das Europäische Parlament im April 2008 durch Annahme der Legislativen Entschließung den Richtlinienvorschlag der Kommission aus dem Jahr 2004 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen („Mediationsrichtlinie“) in grenzüberschreitenden Fällen verabschiedet hatte, ist die Richtlinie am 24. Mai 2008 auch im Amtsblatt der Europäischen Union (s. EiÜ 15/08) veröffentlicht worden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 21. Mai 2011 die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Damit verbunden ist unter anderem die Anwendbarkeit des Beweisverwertungsverbots auch auf das Schiedsverfahren und nicht nur auf das Gerichtsverfahren. Weiter findet die Richtlinie nun Anwendung auf Schieds- und Gerichtsverfahren in anderen Mitgliedstaaten, die sich an das Mediationsverfahren anschließen.
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