2007 - Maklerklausel im Kaufvertrag und Vorkaufsrecht
(BGH, Urteil vom 11.1.2007, III ZR 7/06) BGB § 652 Abs. 1 Eine die Provision rechtfertigende Nachweisleistung kann auch dann vorlie-gen, wenn der zwischen dem Auftraggeber und dem vom Makler nachgewie-senen Kaufinteressenten geschlossene Vertrag erst zustande gekommen ist, nachdem ein zuvor mit einem anderen Interessenten geschlossener Kaufver-trag durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts geschei-tert ist. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - III ZR 52/06
- OLG Dresden
14.2.2007 8 U 1994/06
Über ihm bekannte gravierende finanzielle Schwierigkeiten des nachgewiesenen Grundstückskäufers hat der Verkäufermakler seinen Kunden vor Vertragsschluss ungefragt aufzuklären. 2008
- OLG Stuttgart - LG Tübingen
10.07.2002 3 U 31/02
Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei Nachweistätigkeit durch den anderen Makler; Mitursächlichkeit der Maklerleistung bei Vorkenntnis des Kunden
1. Bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Käufer und Verkäufermakler können sowohl die Erbringung der Nachweistätigkeit (Durchführung der Erstbesichtigung) als auch der zur Begründung eines Maklervertrags erforderliche ausdrückliche Provisionshinweis vom anderen Makler (Verkäufermakler) erbracht werden, wenn der eine Makler (Käufermakler)
mit hinreichender Deutlichkeit auf das Vorliegen eines Gemeinschaftsgeschäfts hingewiesen hat.
2. Bei dieser Fallgestaltung liegt ein ausdrückliches und eindeutiges Provisionsverlangen vor, wenn der Verkäufermakler die Auftraggeber des Käufermaklers klar auf ihre Provisionspflicht gegenüber dem Käufermakler hinweist und es sich jedenfalls aus den Umständen ergibt, dass es sich hierbei nicht um eine weitergeleitete Verkäuferprovision handelt.
3. Trotz Vorkenntnis von Objekt und Vertragsgelegenheit ist eine Maklerleistung (hier: Durchführung einer Erstbesichtigung mit Angaben zu Erwerbsund Preismodalitäten) für den Abschluss des Kaufvertrags mitursächlich, wenn die Auftraggeber in unmittelbarem Anschluss an die vom Makler durchgeführte Erstbesichtigung Kontakt mit der ihnen bereits
vorher bekannten Verkäuferin aufgenommen haben.
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=23577
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