Timeshare-Richtlinie – Kommission Die Kommission hat am 1. Juni 2006 eine Konsultation zur Richtlinie über Teilnutzungsrechte an Immobilien („Timeshare-Richtlinie“) gestartet. Hintergrund hierfür ist, dass seit dem Erlass der Richtlinie im Jahre 1994 einige neue Produkte auf diesen Markt gekommen sind, die bislang von der Richtlinie nicht erfasst sind. Interessierte Kreise können die Antworten zu den im Konsultationspapier aufgeworfenen Fragen bis zum 1. August 2006 der Kommission unter SANCO-B2@ec.europa.eu zuschicken. Auf der Basis der Konsultationsergebnisse wird die Kommission einen erneuten Richtlinienvorschlag unterbreiten.
Der Bundesgerichtshof hat in einem wichtigen Grundsatzurteil entschieden, wann Käufer von Schrottimmobilien der Schuldenfalle entkommen können. http://www.focus.de/immobilien/kaufen/schrottimmobilien_aid_262860.html
|
Home 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 Datenschutz Impressum © RA Zehentmeier |