Erbrecht

  • Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers: Zeitpunkt der
    Einstandspflicht des verschenkten Vermögens (BGH, Urteil vom 20.5.2003, X ZR 246/02)
  • Broschüre
  • Pflichtteilsentzug

2005

 

2007

 

  • Reform des Pflichtteilsrechts
  • BGH - OLG Karlsruhe - LG Mannheim
    18.4.2007
    IV ZR 279/05

    Die 30-jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt für alle Ansprüche aus dem Buch 5 Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (hier: § 2218 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 666 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

 

 

2010

 

Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

Das BMJ hat einen Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Länder und Verbände verschickt, der vorsieht, dass alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder künftig gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach der derzeitigen Rechtslage sind nichteheliche und eheliche Kinder erbrechtlich grundsätzlich gleichgestellt. Eine Ausnahme, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.08.1969 vorsah, hat jedoch weiterhin Bestand. Nach dieser Sonderregelung gelten vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt und haben deshalb auch kein gesetzliches Erbrecht. Dies soll nun geändert werden. Eine Zusammenfassung der geplanten Neuregelung finden Sie in der BMJ-Pressemitteilung v. 22.01.2010.

 

 

Home   2010   2009   2008  2007   2006   2005    2004      Datenschutz   Impressum             © RA Zehentmeier