EDV 2006 OLG Köln - LG Köln 29.7.2005 19 U 4/05
Computerrecht
1. Hat der Unternehmer Computersoftware für den speziellen Verwendungszweck des Bestellers erstellt, so trifft den Besteller bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen die Darlegungs- und Beweislast für den Inhalt der Abreden über die von der Software
zu erfüllenden Anforderungen.
2. Die unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss zu beachtende Pflicht des Unternehmers, bei der Erstellung des sog. Anforderungsprofils durch Ermittlung der konkreten Bedürfnisse mitzuwirken, ist gegenüber einem in der EDV-Anwendung erfahrenem
Besteller herabgesetzt. 2008 - Onlinedurchsuchung verfassungswidrig?
Urteil Presseerklärung
LG Offenburg: Auskunftserteilung über den Anschlussinhaber einer dynamischen IP-Adresse (Beschluss vom 18.04.2008 - 3 Qs 83/07) Jedenfalls seit dem 01.01.2008 ist eine von der Staatsanwaltschaft begehrte Auskunft über ein unmittelbares Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaften bei den Providern auf die §§ 161, 163 StPO i.V.m. § 113 TKG zu stützen. Ein Fall der richterlichen Anordnung nach § 100 g, 100 h StPO a. F. bzw. § 100 g StPO n. F., in Kraft seit 01.01.2008, liegt somit nicht vor. http://www.jurpc.de/rechtspr/20080081.htm- Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "original-nordmann.eu" (Urteil vom 12.04.2007 - 3 U 212/06)
Das bloße Registrierthalten der Domain "www.original-nordmann.eu" ist keine Markenverletzung betreffend die Klagemarke "original nordmann", die gerade nicht für Tannenbäume, sondern für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Es besteht schon keine Verwechslungsgefahr, soweit z. B. auf den Internetseiten Informationen über die Nadelbaumart "Nordmann-Tanne" eingestellt sind. http://www.jurpc.de/rechtspr/20080082.htm - OLG Nürnberg: Zur Pflicht des Suchmaschinenbetreibers zur Sperrung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Beschluss vom 22.06.2008 - 3 W 1128/08)
Für einen Internet-Suchmaschinenbetreiber besteht grundsätzlich keine Rechtspflicht, die von ihm verlinkten Seiten auf eine etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Dritten zu überprüfen. Erfolgt jedoch durch den Dritten eine inhaltlich sachlich gehaltene Abmahnung, dann ist es jedenfalls einem der weltweit größten Suchmaschinenbetreiber im Einzelfall zuzumuten, in eine Überprüfung der Abmahnung einzutreten. Bei klaren und eindeutigen Rechtsverstößen ist der Beurteilungsspielraum bei dieser Überprüfung eingeschränkt mit der Folge, dass der Suchmaschinenbetreiber als Störer nach § 1004 BGB zu qualifizieren ist, wenn er die konkret beanstandete Verlinkung auf eine bestimmte Webseite weiter aufrechterhält. http://www.jurpc.de/rechtspr/20080121.htm - VG Braunschweig: Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC (Urteil vom 15.07.2008 - 4 A 149/07)
Ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn er in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers betrieben wird und dieser für die dort vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren entrichtet. http://www.jurpc.de/rechtspr/20080122.htm
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