Hartz VII _-ALG II

Die Bundesagentur für Arbeit ruft dazu auf, rechtzeitig den Kinderzuschlag zu beantragen. Er steht ab 2005 Eltern zu, die ihren Unterhalt nicht aber den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder decken können.

 Anträge gibt es bei den Familienkassen der Arbeitsagenturen oder im Internet unter www.familienkasse.de

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/                Merkblätter, aktuelle Hilfen, Ausfüllhinweise etc.


L 19 B 21/05 AS ER        Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Angemessenheit der          Wohnungskosten


Die Höhe der Aufwendungen, die bei der Bedarfsermittlung als nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 RegelsatzVO angemessen zu berücksichtigen sind, bestimmt sich nach dem Produkt aus der abhängig von der Personenzahl angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern und dem noch angemessenen Mietzins je Quadratmeter. BVerwG 5 C 15/04


ALG II-Empfänger hat Anspruch auf Bezahlung der Kosten für Umgangsrecht mit Sohn

Das SG Dresden (Az.: S 23 AS 982/05 ER) hat am 5. November entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II-Empfänger die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn von der zuständigen SGB II-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erstattet bekommen kann. Lebt das Kind in einer anderen Stadt, müssten Fahrt- und Übernachtungskosten bezahlt werden.

Die Ausübung des Umgangsrechts sei ein so genannter unabweisbarer Bedarf (§ 23 SGB II). Schließlich sei das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind verfassungsrechtlich geschützt. Er müsse sich aber bemühen, die Fahrtkosten so gering wie möglich zu halten, etwa mit Spartarifen der Bahn oder Mitfahrgelegenheiten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

 


 

Bespitzelung verboten


Das Düsseldorfer Sozialgericht hat die Bespitzelung von Langzeit-Arbeitslosen durch die Behörden als unzulässig und rechtswidrig eingestuft. Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten ohne Information des Betroffenen widersprächen dem Datenschutzrecht, entschied das Gericht (Az.: S 35 AS 343/05 ER).
  • Hessisches LSG - SG Gießen
    20.03.2008
    L 9 SO 20/08 B ER

    Geltendmachung von Bestattungskosten.

    Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer einstweilige Anordnung


    Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
    http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=sozialrecht&nr=3773

  • Hessisches LSG - SG Gießen
    19.03.2008
    L 4 SB 51/07

    Höhe der zu erstattenden Kosten eines Rechtsanwalts im isolierten Widerspruchsverfahren; Tätigkeit im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

    Der Umfang der bei erfolgreichem Widerspruch gemäß § 63 Abs. 1 und 2 SGB X zu erstattenden notwendigen Aufwendungen für einen Rechtsanwalt richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i. V. m. dem Vergütungsverzeichnis (VV).

    Wenn der Rechtsanwalt bereits im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren tätig war, ist für die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren keine höhere als die in Nr. 2501 VV-RVG in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung vorgesehene Gebühr zu erstatten, eine Regelungslücke liegt insoweit nicht vor.

    Die bereits im Verwaltungsverfahren nach Nr. 2500 VV-RVG angefallene Gebühr ist nicht erstattungsfähig.

    SGB X § 63 Abs. 1
    SGB X § 2
    RVG §§ 2, 3, 14, 17
    VV-RVG Nr. 2500
    VV-RVG Nr. 2501


    Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
    http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=sozialrecht&nr=3772

  • SG Berlin
    28.06.2007
    S 104 AS 13529/07 ER

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Unterkunftskosten; darlehensweise Übernahme von Mietschulden; drohende Wohnungslosigkeit

    Voraussetzung für die Übernahme von Mietschulden auf Darlehensbasis ist die Gefahr des Verlustes der Wohnung bzw. die akute Gefahr der Wohnungslosigkeit.

    SGB II § 22 Abs 5


    Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
    http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=sozialrecht&nr=3787

  • OVG Bremen - VG Bremen
    28.02.2008
    S3 B 536/07

    Pflegegeldanrechnung; Pflegegeldkürzung; Nachranggrundsatz

    1. Das in Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI enthaltene Pflegegeld der Pflegekasse ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 SGB XII auf das Pflegegeld nach § 64 Abs. 1 SGB XII anzurechnen.

    2. Gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB XII sind Aufwendungen für Pflegepersonen nach § 65 Abs. 1 SGB nicht zu erstatten, soweit die Sachleistungen der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI nicht voll in Anspruch genommen werden.

    3. Ein nach dem SGB XI gezahltes Pflegegeld ist nur dann vorrangig auf eine nach § 65 Abs. 1 SGB XII gewährte Leistung anzurechnen, wenn die Anforderungen eines Arbeitgeber bzw. Assistenzmodells nach § 66 Abs. 4 Satz 2 SGB XII erfüllt sind.

    SGB XII § 66


    Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
    http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=sozialrecht&nr=3781

  • Zum Schuljahresbeginn 2008

    Neu Kinder haben Anspruch auf Extra-Leistungen für die Schule / Teil 2 Jetzt mit Muster für Widerspruchs- und Klageverfahren

    In den Regelleistungen der Kinder sind keine Lernmittel und Schulmaterialen enthalten. Deswegen hat Tacheles einen Musterantrag veröffentlicht. Um diese Kampagne zu vertiefen, werden jetzt Muster für das Widerspruchs- und Klageverfahren veröffentlicht mehr …

    Quelle:http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

     

 

 

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